Alle RatgeberRatgeber für Vermieter · September 2026

SES.Hospedajes Schritt für Schritt: So meldest du deine Gäste in Spanien

Seit dem 2. Dezember 2024 muss jedes Ferienhaus in Spanien die Daten seiner Gäste innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft an das Innenministerium übermitteln – egal, ob die Buchung über Airbnb, Booking.com oder deine eigene Website kam. So meldest du dich an, das musst du erfassen, und so verpasst du die Frist nie.

Veröffentlicht 7 Min. LesezeitGrantas, Costa Creative Lab

01

Was SES.Hospedajes ist

Eine Pflicht – egal, wer die Buchung angenommen hat.

SES.Hospedajes ist die Online-Plattform des Innenministeriums für das Gästeregister (parte de viajeros). Grundlage ist das Königliche Dekret 933/2021, und seit dem 2. Dezember 2024 ist sie in Betrieb. Die Plattform hat die alten Gästebücher auf Papier ersetzt und gilt für Hotels, Campingplätze und Ferienhäuser gleichermaßen.

  1. 01

    Wer

    Jeder Gastgeber in Spanien, ob gewerblich oder nicht. Airbnb und Booking.com übermitteln die Daten deiner Gäste nicht für dich: Die Pflicht liegt bei dir oder bei deiner Verwaltung.

  2. 02

    Was

    Identitäts-, Kontakt- und Zahlungsdaten jedes Gastes sowie der Zeitraum des Aufenthalts. Alle ab 14 Jahren unterschreiben; die Angaben jüngerer Kinder macht der Erwachsene, mit dem sie reisen.

  3. 03

    Wann

    Sofort und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden. Das Dekret rechnet ab der Buchung (oder ihrer Stornierung) und ab Beginn des Aufenthalts.

In der Praxis zählt jede Woche vor allem eine Aufgabe: das Gästeregister innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in. Ob du auch die Buchung selbst melden musst, hängt davon ab, wie sie zustande kam – prüfe es im Zweifel in SES.Hospedajes oder frag deinen Gestor.

02

Anmeldung in vier Schritten

Einmal erledigt; danach hat jede Unterkunft ihre eigenen Codes.

  1. Geh auf hospedajes.ses.mir.es und melde dich mit einem digitalen Zertifikat (FNMT), DNIe oder Cl@ve an.

  2. Registriere dich als Gastgeber (arrendador): NIF, Name, Steueradresse und Kontaktdaten. Prüfe die NIF zweimal – ein Tippfehler blockiert alles, was danach kommt.

  3. Füge jede Unterkunft (establecimiento) hinzu: Adresse, Art der Unterkunft und die Nummer deiner touristischen Lizenz.

  4. Speichere die Codes und Zugangsdaten, die das System dir für jede Unterkunft gibt. Deine Check-in-Software oder Website braucht sie, um die Dateien vorzubereiten.

03

Was du von jedem Gast erfassen musst

Hak sie ab – das ist die Liste aus Anhang I des Dekrets.

0 / 16 Angaben bereit

Jeder Gast
Der Aufenthalt
Die Zahlung
04

Deine 24-Stunden-Frist

Gib einen Aufenthalt ein und sieh genau, bis wann die Daten fällig sind.

Wo liegt deine Unterkunft?

Läuft nur in deinem Browser – es wird nichts übertragen.

24 hab Check-in
Gästedaten fällig bisAnkunft + 24 Stunden
Senden anSES.Hospedajes (Innenministerium)

Webformular, XML-Datei oder Webservice.

Unterlagen aufbewahren bis—

Gewerbliche Gastgeber: 3 Jahre nach dem Check-out. Nicht gewerbliche Gastgeber führen kein Register, müssen die Daten aber trotzdem übermitteln.

Die Uhr läuft ab der Ankunft des Gastes, nicht ab dem Moment, in dem es dir einfällt. Verspätete, unvollständige oder falsche Daten sind ein leichter Verstoß; das Register nicht zu führen oder die Daten gar nicht zu übermitteln, ist ein schwerer.

05

Drei Wege, die Daten zu übermitteln

Dieselben Daten, unterschiedlich viel Tipparbeit.

  1. 01

    Webformular

    Gib jeden Gast von Hand in SES.Hospedajes ein. Reicht für eine Unterkunft und ein paar Aufenthalte im Monat.

  2. 02

    XML-Datei

    Lade eine Datei mit einem oder mehreren Gästen auf einmal hoch. Viele Check-in-Tools und Websites erstellen sie für dich.

  3. 03

    Webservice

    Software übermittelt die Daten automatisch mit deinen Zugangsdaten. Üblich bei Verwaltern mit vielen Unterkünften.

Bei einer Website von Costa Creative Lab füllen Gäste das Check-in-Formular vor der Ankunft online aus: Der Link steht in der Buchungsbestätigung, mit Erinnerungen 7 und 2 Tage vor der Ankunft. Du erhältst ein unterschriebenes PDF und, sobald dein SES-Code hinterlegt ist, eine XML-Datei, die bereit zum Hochladen ist – dazu Erinnerungen 48 Stunden vor der Ankunft und am Morgen des Anreisetags. Die Website speichert keine Kopie der Gästedaten. So funktioniert’s.

06

Katalonien und das Baskenland

Zwei Regionen mit eigener Polizei und eigenem System.

Katalonien

  1. Mossos d’Esquadra (Generalitat de Catalunya)
  2. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft

Manche Ratgeber empfehlen, zusätzlich an SES.Hospedajes zu senden – frag deinen Gestor.

Baskenland

  1. Ertzaintza (registro hostelero)
  2. Alle Meldungen gehen an die Ertzaintza, nicht an SES.Hospedajes

Nutze den eigenen Dienst der Ertzaintza.

Übriges Spanien

  1. SES.Hospedajes (Innenministerium)
  2. Innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft

Eine Plattform für alle anderen Regionen.

Aus den Diensten der Generalitat de Catalunya und der baskischen Regierung.

Nicht zu verwechseln mit der Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen (Registro Único de Arrendamientos, RD 1312/2024). Im Mai 2026 hat Spaniens Oberster Gerichtshof einen großen Teil dieses Dekrets für nichtig erklärt; das Urteil ändert nichts an der Gästeregistrierung nach RD 933/2021.

07

Bußgelder und die Fehler dahinter

601–30.000 €wenn du das Register nicht führst oder die Daten nicht übermittelst – ein schwerer Verstoß nach dem Organgesetz 4/2015

Leichte Verstöße – verspätete, unvollständige oder falsche Daten – werden mit 100–600 € geahndet.

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass Airbnb oder Booking.com deine Gäste meldet.
  • Die Daten nach dem Check-out senden statt innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft.
  • Kinder weglassen oder ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erwachsenen.
  • Ausweisnummern von Hand aus einem unscharfen Foto abtippen.

Gute Gewohnheiten

  • Die Daten vor der Ankunft online erfassen.
  • Jede Ausweisnummer bei der Ankunft des Gastes mit dem Dokument abgleichen.
  • Die Daten am Anreisetag senden, nicht in letzter Minute.
  • Die unterschriebenen Unterlagen 3 Jahre aufbewahren, wenn du gewerblich vermietest.

Quellen

  1. BOE — Royal Decree 933/202124-Stunden-Frist, 3 Jahre Aufbewahrung, Unterschrift ab 14 Jahren, Daten nach Anhang I
  2. Ministry of the Interior — New lodging register activatedin Betrieb seit dem 2. Dezember 2024
  3. Ministry of the Interior — Guest registration obligationsZugang zu SES.Hospedajes; nicht gewerbliche Gastgeber
  4. SES.Hospedajes — official portalAnmeldung und Meldungen
  5. BookCheckin — SES Hospedajes sign-up step by stepAnmeldeschritte und Übermittlungswege
  6. Generalitat de Catalunya — Guest registerMossos d’Esquadra, innerhalb von 24 h nach der Ankunft
  7. Basque Government — Registro hosteleroMeldungen an die Ertzaintza
  8. Net2Rent — Guest registration with the ErtzaintzaSES.Hospedajes wird im Baskenland nicht genutzt
  9. Legálitas — Registro de viajerosBußgelder 100–600 € und 601–30.000 €
  10. BOE — Supreme Court ruling on RD 1312/2024einheitliches Vermietungsregister teilweise für nichtig erklärt
  11. Layla — SES Hospedajes guide 2026die Pflicht liegt beim Gastgeber, nicht bei der Plattform

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Stand der Vorschriften: 28. September 2026. · Aktualisiert

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